Alle Eltern und Erziehungsberechtigten können an der Gestaltung des Schullebens mitwirken!
Sie können sich als Vertreter*innen in die Konferenzen wählen lassen, sie müssen dazu nicht im SER sein. Ein enger Austausch über die Inhalte und Tagesordnungspunkte der Konferenzen ist wichtig, daher sollten die Eltern, die als Vertreter*innen in den Konferenzen sitzen darüber im SER berichten.
Auch die Mitarbeit in einer der Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen in der Schule ist möglich. Derzeit gibt es die AG Neukonzeption Cafeteria, AG Fahrtenkonzept, AG Bibliothek, AG Kultur, AG Soziales
Klassenelternvertreter*innen
Zunächst wählen die jeweiligen Klassenelternschaften zwei Elternverter*innen (Vorsitzende*r, Stellvertreter*in), die das Bindeglied zwischen Eltern und Schule darstellen. Sie haben verschiedene Aufgaben:
- Sie sind Ansprechpartner*innen für die Eltern und Lehrer*innen der Klasse.
- Sie laden zu den Elternabenden ein (i.d.R. zwei bis drei pro Jahr), legen die Tagesordnung fest und führen dort den Vorsitz. Hier können Sie eine Mustereinladung herunterladen.
- Die Elternvertreter*innen sind Mitglied im Schulelternrat und nehmen an den Sitzungen teil.
- Die Elternvertreter*innen sollen zu allen grundsätzlichen Fragen von der Schulleitung gehört werden.
- Bei einigen Entscheidungen haben die Elternvertreter*innen ein ausdrücklich geregeltes Mitwirkungsrecht.
- Die Elternvertreter*innen informieren die Eltern über Beschlüsse aus dem Schulelternrat und anderen Konferenzen.
Alle gewählten Elternvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen bilden gemeinsam den Schulelternrat (SER).
Klassenkonferenzen
Die Klassenkonferenz trifft Entscheidungen, die ausschließlich die Klasse betreffen z.B. Beratung über Schüler*innen, Zensuren, Versetzungen, das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordination der Hausaufgaben. Teilnehmer*innen sind Lehrkräfte einer Klasse sowie die gewählten stimmberechtigten Eltern- und Schülervertreter*innen. Da die Klassenelternvertreter*innen Informationen aus der Elternschaft bekommen, ist es sinnvoll, wenn eine*r der Elternvertreter*innen in die Klassenkonferenz gewählt wird. Den Vorsitz hat die Klassenleitung. In jedem Schuljahr finden zwei Zeugniskonferenzen statt. Die Eltern- und Schülervertreter*innen haben Mitsprache- und Stimmrecht, außer bei der Vergabe von Noten.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung. Die Gesamtkonferenz besteht aus allen Lehrer*innen der Schule sowie einem gleichen Anteil an Erziehungsberechtigten und Schüler*innen.
Schulvorstand
Im Schulvorstand sind ebenfalls Eltern stimmberechtigt vertreten. Hier gibt es mehr Informationen zu den Aufgaben. LINK auf entspr. Seite
Fachkonferenzen
Für jedes Unterrichtsfach finden ein bis zwei Fachkonferenz pro Schuljahr statt. Die Fachkonferenz entscheidet über fachbezogene Angelegenheiten, wie z.B. Anschaffung von Arbeitsmitteln, Gestaltung von Arbeitsplänen und Kerncurricula. Die Einladung erfolgt durch die Fachleitungen. In jeder Fachkonferenz sind Eltern vertreten, die dem SER berichten.