Ein Tag kann auf Antrag des*der Erziehungsberechtigten von der Klassenleitung genehmigt werden. Über die Befreiung eines*einer Schülers*Schülerin vom Unterricht bis zu drei Monaten und der Befreiung von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen entscheidet auf Antrag des*der Erziehungsberechtigten die Schulleitung. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Downloadbereich.

Einen Antrag für eine Freistellung gemäß Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ finden Sie im Downloadbereich als Antragsvordruck.

Soll ein*e Schüler*in aus vorhersehbaren Gründen (Arzttermin, Teilnahme an einem Sportwettkampf, Schüleraustausch, wichtige Familienfeier etc.) vom Unterricht beurlaubt werden, ist mindestens zwei Wochen vor dem Beurlaubungstermin schriftlich ein Antrag zu stellen. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in Notfällen kann die Schulleitung eine Ausnahme genehmigen. Grundsätzlich müssen Urlaubsreisen innerhalb der Ferien durchgeführt werden. Vorab gebuchte Flüge sind keine Begründung für einen Antrag auf Beurlaubung.
Ein Antrag muss schriftlich über das entsprechende Antragsformular (siehe oben) gestellt werden, eine E-Mail reicht nicht aus! Reichen Sie das Dokument bitte über Ihr Kind bei der Klassenleitung ein.