Finanzielle Hilfen für Familien

Die Kinder an unserer Schule brauchen jedes Jahr viel an Material für den Unterricht, dazu kommen noch Ausgaben für Kopiergeld, Ausflüge und besondere Angebote in den Klassen. Es gibt aber durchaus eine Reihe von Hilfen, die Eltern beantragen können, um so ein klein wenig besser die zahlreichen Ausgaben für ihre Kinder an der Schule bestreiten zu können. Wir möchten alle Eltern und Erziehungsberechtigten ermutigen, Anträge zu stellen und sich diese Unterstützung zu sichern.

Hier findet Ihr eine Sammlung von Informationen zum Thema Fördergelder und Unterstützung für Eltern mit kleinen Einkommen.

Da es sich um eine Hilfe von Eltern für Eltern handelt, ist die Liste sicher nicht vollständig. Gerne nehmen wir Anregungen auf.

Für Familien oder Alleinerziehende mit kleinen Einkommen gibt es folgende Möglichkeiten.

Der Kinderzuschlag

Ein Antrag lohnt sich, wenn

  • die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen
  • das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht,
  • mit dem Einkommen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird (gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2019) und
  • durch das eigene Einkommen sowie durch den Kinderzuschlag eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) vermieden wird. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt mit Hilfe des Kinderzuschlags ausreichend gesichert werden kann.

Die Formulare für den Antrag auf Kinderzuschlag können auf der Internetseite der Familienkasse heruntergeladen werden. Bei welcher Familienkasse sie ausgefüllt abgegeben werden müssen, zeigt eine Postleitzahlensuche der Bundesagentur für Arbeit, zu der die Familienkasse gehört. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Familie.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakte (BuT) sind für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren.

Es bietet Zuschüsse in folgenden Bereichen:

  • (Eintägige) Ausflüge mit der Schule: Ausflüge ins Theater, Zoo, Klettergarten usw. werden übernommen, sowohl die Eintritte als auch die Fahrtkosten
  • Mehrtägige Fahrten: Kosten für Klassenfahrten werden (mit Ausnahme des Taschengeldes) übernommen
  • Mittagessen in der Schul-Mensa
  • Schulbedarf: Zuschuss von 100 Euro im August und 50 Euro im Februar
  • Schülerbeförderung: bei mehr als 2 km Fahrtweg zur Schule wird die Beförderung in voller Höhe übernommen
  • Lernförderung: Kosten für Nachhilfe können übernommen werden
  • darüber hinaus Zuschüsse zu Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht etc.

Wer erhält die Zuschüsse?

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

WICHTIG ist vor allem: auch wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Grundsätzlich gilt, dass dort die Leistungen aus dem Bildungspaket zu beantragen sind, von denen man bereits Leistungen bezieht. Daher sollte das Bildungspaket folgendermaßen beantragt werden:

Hartz IV Bezieher: beim Jobcenter

Wohngeld Bezieher: beim Wohngeld Amt

Sozialhilfe und Sozialgeld Empfänger: beim Sozialamt

Kinderzuschlag Empfänger: bei der Familienkasse

Hier ist der Link zu einigen hilfreichen Dokumenten und Websites:

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Sozialleistungen-weitere-Hilfen/Bildungs-und-Teilhabepaket

Flyer in verschiedenen Sprachen:

https://www.betanet.de/teilhabe-und-bildungspaket.html

https://www.hartziv.org/bildungspaket.html

Aktivpass

Die Stadt Hannover bietet über den Aktivpass bereits Vergünstigungen, zum Beispiel beim Eintritt ins Theater o.ä. Der Aktivpass ist eine Art Ausweis, der beantragt werden muss. (Links auf die Websites der Stadt).

Für Kinder und Jugendliche im Gymnasium Limmer bietet der Aktivpass die Möglichkeit, Reduzierungen bei Theaterausflügen und sonstigen kulturellen Angeboten zu bekommen, sofern keine BuT- Berechtigung vorliegt.

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Sozialleistungen-weitere-Hilfen/HannoverAktivPass

Wenn ihr Fragen habt oder Hilfe benötigt, wendet euch unter ser.gymnasium-limmer@posteo.de an uns, wir versuchen euch zu helfen und euch zu unterstützen. Wir können keine verbindliche Rechtsberatung leisten, es ist eine Hilfe von Eltern für Eltern.