Der Schulvorstand am Gymnasium Limmer

Dieses zentrale Entscheidungsgremium gibt es seit dem 01.08.2007 an allen Schulen in Niedersachsen. Aufgaben, Wahl und Zusammensetzung des Schulvorstands werden in § 38 a ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Eine Hälfte des Schulvorstandes setzt sich aus den Vertretern des Kollegiums (einschließlich Schulleiterin) zusammen, die andere Hälfte aus Eltern- und Schülervertretern. Die Größe des Schulvorstands richtet sich nach der Größe der Schule. Der Schulvorstand des Gymnasium Limmer hat derzeit 12 Mitglieder. Neben der Schulleiterin sind 5 weitere Lehrkräfte im Schulvorstand. Die Eltern und Schüler stellen jeweils 3 Mitglieder.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Schulvorstands gehören:

  • Planung über die Verwendung der Haushaltsmittel
  • jährliche Überprüfung der gesamten Arbeit der Schule
  • Vorschläge zum Schulprogramm und zur Schulordnung an die Gesamtkonferenz
  • Einzelfragen des Deregulierungserlasses z. B. Anzahl der schriftlichen Lernzielkontrollen, Einzelheiten der Stundentafel, Zeitstrukturen bei Hausaufgaben u.v.a.m.
  • Schulpartnerschaften und Zusammenarbeit mit anderen Schulen
  • Durchführung von Projektwochen
  • Werbung und das Sponsoring in der Schule