Die Schulordnung des Gymnasium Limmer

(Stand: September 2023)

Vier Goldene Regeln

  1. Umgang miteinander: Wir begegnen einander freundlich, rücksichtsvoll und aufmerksam.
  2. Umgang mit Sachwerten: Wir gehen sorgsam und ordentlich mit dem Gebäude, der Einrichtung und den Außenanlagen um.
  3. Umgang mit uns selbst: Wir achten zur Aufrechterhaltung unserer Lernfähigkeit / Leistungsfähigkeit / Gesundheit auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung.
  4. Global denken, lokal handeln: Umweltschutz und Energiesparen sind Leitlinien unseres Handelns.

Merken


  • Die Schulordnung gilt für alle Nutzer*innen des Schulgeländes.
  • Wir verpflichten uns in diesem Schulgebäude zu einem guten Umgang miteinander, einer angenehmen Unterrichtsatmosphäre und zur Aufrechterhaltung eines positiven Lern- und Lebensumfeldes.
  • Wir verstehen uns als Schule ohne Rassismus und mit Courage. Als Schulgemeinschaft dulden wir daher keinerlei diskriminierende Äußerungen oder Handlungen aufgrund der Religion, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, körperlicher Merkmale, der politischen Weltanschauung und der sexuellen Orientierung. Darüber hinaus wenden wir uns gegen alle demokratiegefährdenden Ideologien.
  • Alle, die im Schulgebäude arbeiten, setzen sich für die Einhaltung der Ordnung ein.

Vor Unterrichtsbeginn:

  • Ab 7.45 Uhr sind die Klassenräume im C-Trakt geöffnet. Die Schüler*innen beschäftigen sich still in ihrem Klassenraum und legen ihr Arbeitsmaterial bereit. Mit dem Schulgong stellen sich die Schüler*innen in einer Doppelreihe vor dem Klassenraum an der Tür auf (Begrüßungsritual).
  • Die Klassenräume im A-Trakt sind verschlossen und werden mit Eintreffen der Fachlehrkraft geöffnet. Die Schüler*innen stellen sich mit dem Schulgong geordnet vor dem Klassenraum an der Tür auf (Begrüßungsritual).
  • Die Klassen- und Kursräume der Sekundarstufe II bleiben ganztägig geöffnet.
  • Pünktlich zum Unterrichtsbeginn sind alle auf ihrem Platz und haben ihre Arbeitsmaterialien bereitgelegt.
  • Wenn die Lehrkraft nach 10 Minuten noch nicht da ist, sagt eine*r der beiden verantwortlichen Schüler*innen im Sekretariat Bescheid.
  • Der Weg zur Sporthalle darf eigenständig angetreten werden, wenn der Schulsport die jeweils erste Unterrichtsstunde des Tages ist. Findet der Schulsport ab der 3. Schulstunde nach anderem Fachunterricht oder später statt, wird der Weg erst mit Erklingen des Schulgongs am Ende der jeweiligen Pause angetreten.

Während des Unterrichts:

  • Jede Lerngruppe ist für den jeweils genutzten Bereich (Unterrichts- und Differenzierungsräume sowie andere Freiräume) verantwortlich, jede*r Schüler*in für ihren bzw. seinen Platz.
  • Während des Unterrichts wird nicht gegessen. Das Trinken von Wasser ist erlaubt. Ausnahmen regelt die Lehrkraft.
  • In der Fünfminutenpause verlassen die Schüler*innen den Unterrichtsraum lediglich einzeln und in Absprache mit der Fachlehrkraft.
  • Verlässt eine Lerngruppe in der Fünfminutenpause den Unterrichts- bzw. Fachraum, bleibt die Lehrkraft als Aufsicht bei der Lerngruppe.
  • Für Toilettengänge verlassen die Schüler*innen den Raum einzeln in Absprache mit der Fachlehrkraft.
  • Für Fachräume gelten gesonderte Regeln.

Nach dem Unterricht:

  • Die Unterrichtsräume werden nach jedem Fachunterricht (Doppel- oder Einzelstunde) ordentlich hinterlassen, alle sorgen für die Sauberkeit ihres eigenen Platzes.
  • Bei Verlassen eines Raumes sind die Fenster zu schließen, die Stühle hochzustellen, das E-Board und das Licht auszuschalten.
  • Der Ordnungsdienst säubert den Klassenraum nach Unterrichtsschluss.

Pausenordnung:

  • In allen großen Pausen stehen den Schüler*innen aller Jahrgänge die Pausenhöfe, die Pausenhalle sowie die Eingangshalle als Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
  • Die Bibliothek steht im Rahmen ihrer Nutzungsordnung zur Verfügung.
  • Taschen und Ähnliches werden nur dann im Klassenraum gelassen, wenn auch die sich anschließende Stunde im Klassenraum stattfindet; andernfalls werden die Taschen mit in die Pause genommen oder vor dem Fachraum abgelegt.
  • Der Außenbereich vor dem Haupteingang ist kein Aufenthaltsbereich.
  • Die Schüler*innen der Jahrgänge 11 bis 13 dürfen zusätzlich die Klassenräume im 3. OG des A-Trakts sowie den Oberstufenraum im UG neben der Mensa (A.-1.09) nutzen.
  • Das Schulgelände darf während der regulären Unterrichtszeit (8.00 – 15.50) nur von den Schüler*innen der Jahrgänge 11 bis 13 verlassen werden. Bei Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz!
  • Das Fußballspielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen mit leichten Plastik- und Softbällen erlaubt. Die angemessene Verwendung von Basketbällen erfolgt lediglich auf der dafür vorgesehenen Spielfläche.
  • Zur Vermeidung von Unfällen ist das Ballspielen und das Rennen im Gebäude sowie das Rutschen auf Treppengeländern untersagt.
  • Die Parkplätze, die Fahrradstellplätze, die Bereiche der Notausgänge und die Treppenhäuser sind nicht zum Aufenthalt bestimmt.

Digitale Endgeräte:

  • Die Tablets werden in der Schule als Lernmittel eingesetzt.
  • Alle digitalen Endgeräte sind Privateigentum, daher achten auch alle Personen auf eine angemessene Privatsphäre.
  • Im schulischen Umfeld werden digitale Klarnamen verwendet.
  • In der Regel bleiben die Tablets in den Pausen im Klassenraum. Findet nach der Pause ein Raumwechsel in einen Fachraum statt, werden die Tablets in den Taschen mit in den Pausenbereich und anschließend in den neuen Raum genommen (s.o.).
  • Auf Wegen im Schulgebäude wird das Tablet aus versicherungstechnischen Gründen in einer Tasche transportiert.
  • Für Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis 10 ist es untersagt, ein eingeschaltetes Handy oder ein anderes digitales Speichergerät, das nicht für Unterrichtszwecke oder dienstliche Zwecke genutzt wird, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mit sich zu führen. In diesem Zusammenhang ist auch das Tragen von Kopfhörern grundsätzlich untersagt. In dringenden Fällen ist die Nutzung des Handys in Absprache mit einer Lehrkraft in deren Gegenwart möglich.
  • Für Schüler*innen der Jahrgänge 11 bis 13 ist die Nutzung ihrer Handys vor Unterrichtsbeginn, in den großen Pausen sowie in der Mittagspause im 3. OG des A-Trakts sowie im Oberstufenraum im UG neben der Mensa (A.-1.09) erlaubt.
  • Filmen oder Fotografieren ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt, solange es nicht in einem unterrichtlichen Zusammenhang steht und von einer Lehrkraft genehmigt wurde.
  • In Prüfungssituationen werden alle mitgeführten digitalen Endgeräte ohne Aufforderung auf dem Lehrkräftetisch abgelegt.

Allgemeine Regeln:

  • Es ist ohne die Erlaubnis einer Lehrkraft nicht gestattet, die technische Einrichtung der Klassen- und Fachräume zu nutzen.
  • Die Flure, Treppenhäuser, Toiletten, die Sporthalle und der Verwaltungstrakt sind keine Aufenthaltsbereiche.
  • Die Fensterbänke in den Treppenhäusern werden nicht zum Sitzen genutzt.
  • Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen – aber auch der Besitz von Drogen – ist auf dem Schulgelände ebenso wie bei Schulveranstaltungen untersagt. Bei besonderen Schulveranstaltungen kann die Schulleitung bezüglich des Ausschanks alkoholischer Getränke Ausnahmen zulassen.
  • Beim Verzehr von Speisen und Getränken achtet jeder auf Sauberkeit. Wir entsorgen unseren Müll umwelt- gerecht in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter: Altpapier, Plastik- und Verpackungsmüll sowie Restmüll. Wenn eine Lehrkraft eine*n Schüler*in zur Müllbeseitigung aufruft, so ist dieser Aufforderung unbedingt Folge zu leisten!
  • Kaugummis sind im Gebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Die Verwendung von Permanentmarkern und Korrekturflüssigkeiten ist wegen erhöhter Verschmutzungsgefahr nicht gestattet.
  • Fahrräder, Roller und Skateboards werden an dafür vorgesehenen Stellen geparkt.
  • Die Mitnahme von Rollern und Skateboards in das Schulgebäude ist untersagt.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es unbedingt erforderlich, dass das Schulgelände während der Unterrichtszeit (8.00 – 15.50 Uhr) nicht befahren wird.
  • Schneebälle werden wegen der Verletzungsgefahr nicht geworfen. Auch dürfen keine Eisbahnen und Ähnliches angelegt werden.
  • Schneebälle werden wegen der Verletzungsgefahr nicht geworfen. Auch dürfen keine Eisbahnen und Ähnliches angelegt werden.

Mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  • In der Regel klären Lehrkräfte Verstöße gegen die Schulordnung direkt und informieren gegebenenfalls die Klassenleitung.
  • Bei allen Verstößen gilt es generell, den individuellen Fall zu betrachten und bei Konsequenzen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.
  • Mögliche Maßnahmen und weitere Schritte sind im Konzept „Fehlverhalten und Regelverstöße“ zusammengefasst.

Wencke Hedderich,
Schulleiterin Gymnasium Limmer