Das Fach Werte und Normen am Gymnasium Limmer
Wichtig ist, dass man nicht aufhört zu fragen.
― Albert EinsteinVernunft und Gewissen können mit einem Muskel verglichen werden. Wenn man einen Muskel nicht benutzt, wird er langsam schwächer und schlaffer.
―Jostein Gaarder
Das „Staunen über die Welt“ bildet den Ausgangspunkt für die vielfältigen thematischen Möglichkeiten innerhalb des Faches Werte und Normens. In diesem Fach befassen wir uns mit den unterschiedlichen Fragen über uns selbst und die Welt, die uns umgibt: Wer bin ich und wo komme ich her? Warum leben w

ir in Gemeinschaften und wie funktioniert unser Zusammenleben? Was ist gutes Handeln und kann es auch erlaubt sein zu lügen?
Der Werte-und-Normen-Unterricht vermittelt Kenntnisse aus dem Bereich der Philosophie, der Religionswissenschaft und den Gesellschaftswissenschaften. Unabhängig von Religionszugehörigkeit und Glauben beschäftigen sich Schülerinnen und Schüler in Werte und Normen mit der eigenen Identität, mit der Gesellschaft und der Natur, in der sie leben, und mit verschiedenen (religiösen) Weltanschauungen. Damit leistet das Fach Werte und Normen einen besonderen Beitrag zu einer ganzheitlichen Bildung der Heranwachsenden.
Ziele des Faches
Die zentrale Aufgabe des Faches besteht darin, Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten zur Wertorientierung für die Entfaltung verantwortlicher Lebensentwürfe in unserer schnelllebigen, sich stetig verändernden Gesellschaft an die Hand zu geben. Letztlich soll der Unterricht dazu beitragen, dass die Lernenden auf lange Sicht ein möglichst autonomes, sich selbst bejahendes und stabiles Ich entwickeln können.
In diesem Sinne sind die Befähigung zur ethischen Urteilsbildung und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung die grundlegenden Aufgabenfelder des WN-Unterrichts. Diese Zielsetzungen erfordern Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in bestimmten Kompetenzen konkretisiert werden.
Schulinterne Umsetzung
Werte und Normen wird am Gymnasium Limmer ab Jahrgang 5 unterrichtet. Der Unterricht umfasst der vorgegebenen Stundentafel entsprechend 2 Wochenstunden.